- Besorgung der Todesbescheinigung beim Arzt (wenn nicht vorhanden)
- Sterbefallanzeige bei den zuständigen Standesämtern
- Abmeldung des Verstorbenen beim Meldeamt
- Beschaffung fehlender Urkunden (z.B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde) oder internationale Sterbeurkunde für eine Bestattung im Ausland
- Anmeldung beim Friedhofsamt
- Übernahme der Überführung vom Sterbehaus zu allen Friedhöfen und/oder Krematorium
- Überführung im In- und Ausland
- Abmeldung des Verstorbenen bei der zuständigen Krankenkasse
- Abmeldung der Rente, Beantragung der Vorschußzahlung für Witwen/Witwer
- Vermittlung ehrenamtlicher Versicherungsberater für Hinterbliebene
- Beantragung von Sterbegeldern bei Versicherungen, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Institutionen
- Rücknahme des Versorgungsamtsausweises zur Einreichung bei der zuständigen Behörde